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AGB für den Zugang zum GET H2 Wasserstoffnetz

Hier sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Zugang zum kommenden Wasserstoffnetz der GET H2 Partner Nowega, OGE und Thyssengas veröffentlicht:

Download AGB Zugang GET H2 Netz (PDF)

Ab 2025 sollen die Leitungen des Wasserstoffnetzes GET H2 in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen schrittweise in Betrieb gehen. Die AGB gelten für alle Kunden, die in diesem GET H2 Netz Wasserstoff transportieren wollen.

Die AGB sehen ein Zweivertragsmodell vor, über das feste, frei zuordenbare Kapazitäten im Wasserstoffnetz GET H2 vermarktet werden und durch die Transportkunden gebucht werden können. Das Vertragsmodell lehnt sich so weit wie möglich und sinnvoll an den etablierten Standard der Kooperationsvereinbarung der Netzbetreiber im Erdgas (KoV Gas) an. Im Fall der Bestätigung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur werden die Transportentgelte gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur für das Hochlaufentgelt Anwendung finden, die dann auch für den Transport im Wasserstoffnetz GET H2 gelten werden. Analog zum Erdgastransport wird zusätzlich ein Bilanzkreisvertrag notwendig werden. Die AGB für diesen Vertrag werden aktuell erarbeitet.

Ihr Ansprechpartner

Wie kann ich vom Aufbau des Wasserstoffnetzes profitieren? Kann mein Unternehmen an die Leitungen für den Transport von Wasserstoff angeschlossen werden?

Wenn Sie sich diese Fragen stellen, sollten wir miteinander sprechen. Rufen Sie einfach an,

Christian Schräder, Projektmanager und Prozessmanager bei Nowega

Christian Schräder
 +49 160 362 53 83
c.schraeder@nowega.de